Ich möchte Ihnen auf meiner Homepage meine Kanzlei in Köln vorstellen und Ihnen einen Überblick über meine Tätigkeit verschaffen.

Die Wahl des richtigen Rechtsanwalts ist Vertrauenssache, deshalb stelle ich mich und meine Kanzlei auf den folgenden Seiten vor.

Meine Zielsetzung ist die umfassende Beratung und Vertretung meiner Mandantinnen und Mandanten bei allen rechtlichen Problemen - sei es Familienrecht, Verkehrsrecht oder Migrationsrecht.

 


Persönliche, individuelle Rechtsberatung 

Anders als viele Großkanzleien möchte  ich am Berufsbild des Rechtsanwalts als persönlicher Berater des Mandanten festhalten. Um meinen Mandanten einen umfassenden Rechtsschutz bieten zu können, bin ich auf allgemeinen sowie speziellen juristischen Gebieten tätig.

Neben Privatpersonen gehören zu meinem Mandantenkreis auch kleine und mittelständische Unternehmen aus verschiedenen Branchen. Ich biete eine frühzeitige Beratung in allen Rechtsfragen an und arbeite eng mit fachlich spezialisierten Beratern zusammen.

Ziel meiner Tätigkeit ist es stets, für die rechtlichen Probleme meines Mandanten­kreises eine erfolgreiche und zufrieden­stellende Lösung zu finden. Auf meiner Internetseite finden Sie alle Informationen über die Kanzlei in Köln sowie alles Wissenswerte und wichtige Informationen rund um meine Leistungen und Spezialgebiete.


Mein Expertenwissen

Als Verkehrsrechtsexperte mit dem Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht habe ich fundierte theoretische und praktische Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet.

Als Familienrechtsexperte mit dem Titel Fachanwalt für Familienrecht berate und vertrete ich Sie in allen Belangen des Familienrechts wie etwa Eheverträge, Scheidungs­folgen­vereinbarungen, Kindschaftssachen, Unterhalt usw.

Als Fachanwalt für Migrationsrecht berate ich Sie bei Ihren aufenthalts- und asylrechtlichen Fragen sowie bei Ihrer Einbürgerung.

Die Fachanwaltsbezeichnung ist der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen auf dem jeweiligen Rechtsgebiet.

Gemäß der geltenden Fachanwaltsordnung (FAO) ist der Nachweis unter Anderem durch einen erfolgreich absolvierten Fachanwalts­lehrgang mit 120 Zeitstunden und durch drei bestandene Leistungs­kontrollen (mit in der Regel fünfstündigen Klausuren) zu führen.

Zum Nachweis der praktischen Erfahrung ist eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen aus dem jeweiligen Fachgebiet nötig.

Ferner ist eine jährliche Fortbildungs-verpflichtung von 15 Stunden pro Fachanwaltschaft vorgeschrieben und wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer kontrolliert. Damit ist gewährleistet, dass der Fachanwalt seine Spezialkenntnisse fortlaufend auf dem aktuellesten Stand hält.