Zwangsvollstreckungsrecht

Als Ihr Schuldner in Köln vertrete ich Sie bei der Abwehr von Zwangs­voll­streckungs­maß­nahmen.

Im Bereich des Zwangsvollstreckungsrechts vertrete ich Sie als Gläubiger bei der Durchsetzungen Ihrer Ansprüche, z. B. Beantragung von Pfändungs- und Über­weisungsbeschlüssen etc.

Als Schuldner vertrete ich Sie bei der Abwehr von Zwangs­voll­streckungs­maß­nahmen, z. B. im Rahmen von Vollstreckungs­gegen­klagen oder Dritt­wider­spruchs­klagen sowie bei der Abwehr von Pfändungsmaßnahmen durch den Gerichtsvollzieher und bei Forderungspfändungen.

Des Weiteren vertrete ich Sie im gesamten Bereich des vorläufigen Rechts­schutzes (Eilverfahren), insbesondere bei der Beantragung oder Abwehr von einstweiligen Verfügungen.