Zwangsvollstreckungsrecht
Im Bereich des Zwangsvollstreckungsrechts vertrete ich Sie als Gläubiger bei der Durchsetzungen Ihrer Ansprüche, z. B. Beantragung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen etc.
Als Schuldner vertrete ich Sie bei der Abwehr von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, z. B. im Rahmen von Vollstreckungsgegenklagen oder Drittwiderspruchsklagen sowie bei der Abwehr von Pfändungsmaßnahmen durch den Gerichtsvollzieher und bei Forderungspfändungen.
Des Weiteren vertrete ich Sie im gesamten Bereich des vorläufigen Rechtsschutzes (Eilverfahren), insbesondere bei der Beantragung oder Abwehr von einstweiligen Verfügungen.